AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Sophisticated Simplicity GmbH Fassung v3.1 · Stand: August 2026
1. Allgemeines und Geltungsbereich
1.1. Die Sophisticated Simplicity GmbH, Franzensgasse 11/1, 1050 Wien, FN 608206 x, UID ATU79688278 („Sophisticated Simplicity") erbringt Beratungs- und Schulungsleistungen im Bereich KI-Ethik by Design und wertebasierter Geschäftsmodell-Entwicklung. Sophisticated Simplicity erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB"). Diese gelten – soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde – für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen Sophisticated Simplicity und dem Kunden.
1.2. Kennzeichen und Produkte. Sophisticated Simplicity ist die alleinige Rechtsträgerin sämtlicher nachstehend genannter Kennzeichen und Produkte. Es handelt sich dabei um Geschäftsbereiche und Angebote der Sophisticated Simplicity GmbH und nicht um eigene Rechtspersonen:
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ADA AI Ethics by Design Framework™ — die Methodik
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AI Leadership Academy, CuiBono.AI, AI Value Bits & Bytes — Ausbildungs- und Publikationsformate
Vertragspartnerin des Kunden ist in allen Fällen die Sophisticated Simplicity GmbH.
1.3. Diese AGB gelten in der jeweils auf www.sophisticated-simplicity.com/agb veröffentlichten Fassung. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlichte Fassung. Bei Dauerschuldverhältnissen gilt Punkt 12.4.
1.4. Verbraucher und Unternehmer. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist, wer den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 1 KSchG). Bestimmungen, die ausdrücklich nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, sind entsprechend gekennzeichnet.
2. Vertragsabschluss
2.1. Die Darstellung der Leistungen von Sophisticated Simplicity auf der Website, in Foldern, Blogbeiträgen, Publikationen und Vorträgen stellt kein Angebot im rechtlichen Sinn dar.
2.2. Die Beauftragung erfolgt durch einen gesonderten Auftragsvertrag oder ein gezeichnetes Angebot. Sofern nicht anders geregelt, gilt ein Angebot von Sophisticated Simplicity 14 Tage ab Ausstellung und wird mit Annahme durch den Kunden verbindlich.
2.3. Mit Zeichnung des Angebots oder Abschluss des Vertrags akzeptiert der Kunde diese AGB. Eine gesonderte Unterschrift ist nicht erforderlich. Die AGB werden dem Kunden vor Vertragsabschluss gemeinsam mit dem Angebot übermittelt und sind unter www.sophisticated-simplicity.com/agb dauerhaft abrufbar und speicherbar.
2.4. Ergänzende Nutzungsbedingungen. Für die Nutzung des ADA AI Ethics by Design Framework™ gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen ADA, abrufbar unter www.sophisticated-simplicity.com/ada-nutzungsbedingungen. Sie werden dem Kunden vor Vertragsabschluss gemeinsam mit dem Angebot übermittelt; bei offenen Trainings sind sie im Anmeldeprozess einzusehen und ausdrücklich zu bestätigen. Nachträglich, insbesondere erst mit Aushändigung der Trainingsunterlagen zugängliche Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt.
3. Leistungsumfang und Auftragsabwicklung
3.1. Vertragsinhalt sind entgeltliche Leistungen im Bereich wertebasierter Geschäftsmodelle und nachhaltiger KI-Strategien. Sophisticated Simplicity setzt dabei die Methodik des Value-based Engineering (ISO/IEC/IEEE 24748-7000) ein, einen international standardisierten Ansatz für menschenzentriertes IT-Design. Die Leistungen umfassen je nach Vereinbarung:
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Value-based Strategy — Entwicklung eines Werte-Kompass für eine zielgerichtete KI-Strategie, Workshops und Definition konkreter Anforderungen an eine vertrauenswürdige Unternehmens-KI in Orientierung am EU AI Act
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Value-based Leadership — Coaching und Workshops für gegenwärtige und künftige Führungskräfte
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Value-based Communication — Workshops, Trainings, Keynotes und Impulsvorträge zur Positionierung und zur Verständigung zwischen IT und Management
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AI Business Academy — zertifizierte Schulungsprogramme zur wertebasierten Anwendung generativer KI
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KI-Beratung und Implementierung — Use-Case-Entwicklung und Begleitung bei der Umsetzung
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KI-Keynote-Speaking — Impulsvorträge, Keynotes und Moderation
Umfang und Vergütung sind abschließend im Vertrag festgehalten. Andere als die dort festgelegten Leistungen sind nicht geschuldet.
3.2. Sophisticated Simplicity ist in der Art der Leistungserbringung frei und nicht weisungsgebunden. Besondere Wünsche des Kunden werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Geschuldet wird die Einhaltung der berufsüblichen Sorgfalt, nicht ein bestimmter Erfolg und insbesondere kein wirtschaftlicher Erfolg.
3.3. Erfüllungsgehilfen und Schlüsselperson. Sophisticated Simplicity ist berechtigt, Leistungen selbst zu erbringen, qualifizierte Dritte beizuziehen oder sich durch qualifizierte Dritte vertreten zu lassen. Eine Zustimmung des Kunden ist dafür nicht erforderlich. Ist im Vertrag eine bestimmte Person ausdrücklich als Trainerin, Vortragende oder Projektleiterin benannt, wird diese Person eingesetzt; eine Vertretung ist in diesem Fall nur bei Verhinderung nach Punkt 5.5 und nur durch eine fachlich gleichwertige Person zulässig.
3.4. Hausrecht und Teilnahmeausschluss. Sophisticated Simplicity kann Teilnehmer:innen von Trainings, Workshops und Veranstaltungen ausschließen, wenn diese durch störendes, destruktives oder für den Lernerfolg der Gruppe abträgliches Verhalten auffallen. Darunter fallen insbesondere wiederholte Unterbrechungen trotz Ermahnung, respektloses Verhalten gegenüber anderen Teilnehmer:innen oder der Trainerin, Sabotage des Gruppenprozesses, die Verbreitung von Fehlinformationen entgegen der Trainingsleitung sowie Verstöße gegen das Dokumentationsverbot nach Punkt 6.5. Der Ausschluss erfolgt nach vorheriger Ermahnung. Ein Anspruch auf Rückerstattung des auf die ausgeschlossene Person entfallenden Entgeltanteils besteht in diesem Fall nicht. Der Entgeltanspruch für die übrigen Teilnehmer:innen bleibt unberührt.
3.5. Zugang zu digitalen Lernressourcen. Teilnehmer:innen von Trainings erhalten während der Trainingszeit Zugang zu den digital bereitgestellten Trainingsunterlagen zum ADA AI Ethics by Design Framework™. Der Zugang ist im Trainingsentgelt inkludiert, personengebunden und endet mit dem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt. Für Umfang und Grenzen der Nutzung gelten Punkt 6 sowie Punkt 6.8.
3.6. Grenzen der Leistung. Sophisticated Simplicity erbringt Beratungs-, Schulungs- und Trainingsleistungen zu KI-Strategie, Value-based Engineering, ISO/IEC/IEEE 24748:7000, ISO/IEC 42001 und EU AI Act aus technischer und methodischer Perspektive. Sabine Singer ist CertifAIed Lead Assessor für IEEE 7000 und zertifizierte ISO 42001:2023 Lead Auditorin (GSDC). Die Leistungen stellen ausdrücklich keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung dar. Sophisticated Simplicity ist nicht befugt, rechtliche Beratung zu erteilen oder rechtsverbindliche Auskünfte zu geben. Für rechtliche Fragestellungen, insbesondere zur rechtskonformen Umsetzung des EU AI Act, vermittelt Sophisticated Simplicity gerne an qualifizierte Partner. Der Kunde bleibt für die rechtskonforme Umsetzung der vermittelten Methoden in seinem Unternehmen selbst verantwortlich.
3.7. Trennung von Beratung und Konformitätsbewertung. Sophisticated Simplicity erbringt Beratungs-, Schulungs- und Begleitleistungen. Eine Zertifizierung nach ISO/IEC 42001, IEEE 7000 oder vergleichbaren Normen erfolgt ausschließlich durch akkreditierte Zertifizierungsstellen und ist nicht Gegenstand dieser Leistungen. Zur Wahrung der Unparteilichkeit nach ISO/IEC 17021-1 wird Sophisticated Simplicity bei Kunden, die sie beraten oder geschult hat, innerhalb der normativ vorgesehenen Karenzzeit nicht als Auditorin oder Assessorin für eine Zertifizierungsstelle tätig. Eine Zusage über den Ausgang eines Zertifizierungs- oder Konformitätsbewertungsverfahrens wird nicht abgegeben.
3.8. Interessenkonflikte. Sophisticated Simplicity ist berechtigt, auch für Mitbewerber des Kunden tätig zu werden. Bei einem konkreten Interessenkonflikt in einem laufenden Projekt informiert Sophisticated Simplicity den Kunden unverzüglich; die Parteien vereinbaren in diesem Fall geeignete organisatorische Maßnahmen oder beenden das betroffene Projekt einvernehmlich. Die Geheimhaltungspflicht nach Punkt 10.3 bleibt in jedem Fall unberührt.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1. Die ordnungsgemäße Leistungserbringung setzt eine qualitativ einwandfreie und termingerechte Unterstützung durch qualifiziertes Personal des Kunden voraus. Der Kunde stellt alle für den Auftrag notwendigen organisatorischen und betrieblichen Informationen und Unterlagen kostenfrei zur Verfügung und ist ohne Verzögerung erreichbar.
4.2. Sophisticated Simplicity teilt die ihr bekannten Mitwirkungs- und Beistellungsanforderungen zeitgerecht mit.
4.3. Bei Nichterfüllung einer Mitwirkungspflicht gewährt Sophisticated Simplicity eine Nachfrist von 14 Tagen. Entstehen durch nicht ordnungsgemäße oder verspätete Mitwirkung Verzögerungen oder Mehraufwand, kann Sophisticated Simplicity Änderungen des Zeitplans und der Vergütung verlangen. Bereits erbrachte Leistungen sind nach Aufwand zu vergüten. Bleibt die Mitwirkung trotz Nachfrist aus, ist Sophisticated Simplicity zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Dauerschuldverhältnissen wird in diesem Fall das bis zum nächsten nach Punkt 12.2 möglichen ordentlichen Kündigungstermin auflaufende Entgelt fällig, abzüglich der dadurch ersparten Aufwendungen. Gegenüber Verbrauchern setzt der vorzeitige Fälligkeitseintritt eine qualifizierte Mahnung nach § 13 KSchG voraus.
4.4. Beistellpflichten bei Präsenzveranstaltungen. Finden Trainings, Workshops oder Veranstaltungen in Räumlichkeiten des Kunden statt, stellt dieser nach vorheriger Absprache kostenfrei und funktionsfähig bereit. Kann der Kunde einzelne Punkte nicht bereitstellen, organisiert Sophisticated Simplicity diese gegen Kostenersatz.
a) Räumlichkeiten
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Schulungsraum in angemessener Größe, mindestens 3 m² je Person
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Möglichkeit zur Belüftung, Zugang zu Frischluft oder Außenbereich für Pausen
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ausreichende Beleuchtung und angemessene Raumtemperatur
b) Technische Ausstattung
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Großbildschirm oder Beamer ab 55 Zoll mit HDMI-Anschluss und Audiowiedergabe
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Flipchart mit ausreichend Papier
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Pinnwand oder Moderationswand
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Moderationskoffer mit Stiften, Karten und Klebepunkten
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funktionierendes WLAN für alle Teilnehmer:innen
c) Verpflegung
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Kaffee, Tee und Wasser während der gesamten Veranstaltungsdauer
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bei ganztägigen Veranstaltungen zusätzlich Mittagsverpflegung
d) Organisatorische Unterstützung
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eine benannte Ansprechperson, die während der gesamten Veranstaltung erreichbar und befugt ist, kurzfristige Entscheidungen zu treffen
Kann der Kunde diese Anforderungen nicht erfüllen, teilt er dies spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mit. Wird die ordnungsgemäße Durchführung durch Nichterfüllung der Beistellpflichten wesentlich beeinträchtigt, ist Sophisticated Simplicity berechtigt, das volle vereinbarte Honorar zu verrechnen; ersparte Aufwendungen sind anzurechnen.
4.5. Erwartungsklärung bei Inhouse-Trainings. Vor Durchführung eines Inhouse-Trainings findet ein verbindliches Erwartungsklärungsgespräch statt. Es dient der Abstimmung von Lernzielen und Schwerpunkten, Vorkenntnissen und Zusammensetzung der Teilnehmergruppe, branchenspezifischen Anforderungen sowie organisatorischen Details nach Punkt 4.4. Das Gespräch erfolgt in der Regel per Videokonferenz, ist im Honorar inkludiert und wird in seinen wesentlichen Ergebnissen schriftlich festgehalten.
4.6. Mitwirkung bei digitalen Zugängen. Erhält der Kunde oder eine von ihm entsandte Person einen Zugang zu digital bereitgestellten Unterlagen, hält er die Zugangsdaten geheim, gibt sie nicht an Dritte weiter und meldet einen Verdacht auf unbefugte Nutzung unverzüglich.
5. Termine, Zahlung und Storno bei Trainings, Workshops und Vorträgen
5.1. Art und Zeitpunkt der Leistungserbringung sowie sonstige Termin- und Fristabsprachen werden im Vertrag schriftlich festgehalten.
5.2. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse entbinden Sophisticated Simplicity von der Einhaltung vereinbarter Fristen. Gleiches gilt bei Verzug des Kunden mit seinen Mitwirkungspflichten.
5.3. Zahlung. Für Trainings, Workshops, Keynotes und Impulsvorträge gilt:
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Buchungsfixierung. Mit der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von 50 % des Gesamthonorars fällig.
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Restzahlung. Das restliche Honorar ist spätestens 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn fällig.
5.4. Stornobedingungen. Storniert der Kunde eine bestätigte Buchung, gilt folgende Staffel:
Zeitpunkt der Stornierung
Folge
mehr als 30 Kalendertage vor Termin
kostenfrei, die Anzahlung wird vollständig zurückerstattet
30 bis 15 Kalendertage vor Termin
50 % des Gesamthonorars sind zu bezahlen; eine Anrechnung auf einen Ersatztermin innerhalb von 12 Monaten ist möglich
14 bis 8 Kalendertage vor Termin
75 % des Gesamthonorars sind zu bezahlen
7 Kalendertage oder weniger vor Termin
100 % des Gesamthonorars sind zu bezahlen
Die genannten Beträge sind pauschalierter Schadenersatz. Auf sie sind die infolge der Stornierung ersparten Aufwendungen sowie ein durch anderweitige Verwendung des Termins tatsächlich erzielter Erwerb anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist als die Pauschale.
Terminverschiebung. Auf Wunsch des Kunden bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei, danach gegen eine Bearbeitungsgebühr von 30 % des Gesamthonorars.
5.5. Verhinderung auf Seiten von Sophisticated Simplicity. Kann ein vereinbarter Termin aus Gründen, die Sophisticated Simplicity zu vertreten hat, nicht wahrgenommen werden, bietet Sophisticated Simplicity dem Kunden einen Ersatztermin innerhalb von zwölf Monaten, die Durchführung im Online-Format oder eine fachlich gleichwertige Vertretung an. Die Parteien wählen einvernehmlich eine dieser Lösungen.
Kommt keine Einigung zustande, entfällt der Entgeltanspruch für die nicht erbrachte Veranstaltung. Bereits erbrachte, abgrenzbare Vorleistungen — insbesondere Konzeption, Erwartungsklärungsgespräch nach Punkt 4.5, Aufbereitung der Unterlagen sowie Vorbereitung und Auswertung eines Self-Assessments — sind gesondert zu vergüten. Diese Vorleistungen werden mit 50 % des vereinbarten Honorars bemessen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die erbrachten Vorleistungen einen geringeren Wert haben.
5.6. Abweichende Regelungen sind im Vertrag ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Sie gehen diesen AGB vor.
6. Geistiges Eigentum
6.1. Der Kunde räumt Sophisticated Simplicity für die Dauer des Vertrags ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, gebührenfreies und weltweites Recht ein, die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte im zweckentsprechenden Umfang zu nutzen. Der unternehmerische Kunde hält Sophisticated Simplicity bei Inanspruchnahme durch Dritte schad- und klaglos.
6.2. Nutzungsrechte an Schulungsmaterialien. Das Eigentum an Schulungskonzepten, -inhalten und -materialien steht ausschließlich der Sophisticated Simplicity GmbH zu. Der Kunde erwirbt durch Zahlung ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur internen Nutzung im vertraglich vereinbarten Umfang. Jede weitergehende Nutzung, Verwertung oder Weitergabe an Dritte bedarf einer gesonderten schriftlichen Lizenzvereinbarung nach Punkt 6.4. Die Nennung von Sophisticated Simplicity als Urheberin ist bei jeder Nutzung verpflichtend.
6.3. Der Erwerb von Nutzungsrechten setzt die vollständige Bezahlung der Vergütung voraus. Änderungen und Bearbeitungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig.
6.4. Schutz der Methodik. Das ADA AI Ethics by Design Framework™, sämtliche Trainingsunterlagen, Methoden, Präsentationsfolien, Visualisierungen und Videos sowie alle weiteren von Sophisticated Simplicity entwickelten Methoden und Werkzeuge sind urheberrechtlich geschütztes geistiges Eigentum der Sophisticated Simplicity GmbH. Dieser Punkt geht Punkt 6.2 im Kollisionsfall vor.
Die verwendeten Kennzeichen sind nicht als eingetragene Marken registriert. Das Zeichen ™ weist auf einen beanspruchten Kennzeichenanspruch hin und trifft keine Aussage über eine Markeneintragung. Der Schutz der Methodik und der Unterlagen besteht unabhängig von einer Markeneintragung aufgrund Urheber-, Wettbewerbs- und Geschäftsgeheimnisrechts.
Kunden und Trainingsteilnehmer:innen erhalten ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich für interne, nicht kommerzielle Zwecke im eigenen Unternehmen. Jede kommerzielle Nutzung, insbesondere in Beratungsprojekten, eigenen Trainings, Workshops, Schulungen für Dritte, öffentlichen Vorträgen oder Publikationen, erfordert eine gesonderte schriftliche Lizenzvereinbarung. Die Kennzeichnungspflicht durch Logo und Namensnennung gilt bei jeder Nutzung.
6.5. Dokumentationsverbot während Trainings. Das Abfotografieren, Abfilmen, Mitschneiden und jede sonstige Dokumentation von Trainingsunterlagen, Präsentationsfolien, Flipchart-Inhalten, Visualisierungen und sonstigen im Training gezeigten Materialien ist ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung untersagt. Der Kunde informiert seine Teilnehmer:innen vor Trainingsbeginn über dieses Verbot und stellt dessen Einhaltung sicher. Bei Zuwiderhandlung kann Sophisticated Simplicity die betreffende Person vom Training ausschließen und die sofortige Löschung der Aufnahmen verlangen. Werden unberechtigt dokumentierte Materialien kommerziell genutzt oder Dritten zugänglich gemacht, gilt dies als schwerwiegender Verstoß gegen diese AGB.
6.6. Vertragsstrafen. Bei schuldhaften Verstößen gegen diesen Abschnitt ist Sophisticated Simplicity berechtigt, je Verstoß folgende verschuldensabhängige Vertragsstrafen geltend zu machen:
Verstoß
Vertragsstrafe je Verstoß
widerrechtliche Nutzung von Schulungskonzepten, -inhalten und -materialien
das Zweifache der vereinbarten Vergütung, höchstens EUR 20.000,–
unberechtigte kommerzielle Nutzung des ADA AI Ethics by Design Framework™ oder anderer proprietärer Methoden
das Dreifache der vereinbarten Vergütung, mindestens EUR 5.000,– und höchstens EUR 50.000,–
Weitergabe unberechtigter Kopien an Dritte
das Zweifache der vereinbarten Vergütung, mindestens EUR 3.000,– und höchstens EUR 30.000,–
Die Vertragsstrafe wird auf einen weitergehenden Schadenersatzanspruch angerechnet. Ein höherer tatsächlicher Schaden kann nachgewiesen und geltend gemacht werden. Darüber hinaus bestehen Ansprüche auf Unterlassung und auf Auskunft über den Umfang der unberechtigten Nutzung. Der unternehmerische Kunde haftet für Verstöße seiner Mitarbeiter:innen und der von ihm entsandten Teilnehmer:innen nach den allgemeinen Bestimmungen. Das richterliche Mäßigungsrecht nach § 1336 Abs 2 ABGB bleibt gegenüber Verbrauchern und Unternehmern unberührt.
6.7. Bild- und Videomaterial. Alle im Rahmen der Leistungserbringung von Sophisticated Simplicity erstellten Videos, Fotos und Bildmaterialien stehen im Eigentum der Sophisticated Simplicity GmbH. Der Kunde darf sie nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung und unter Nennung der Urheberin verwenden.
6.8. Bereitstellung digitaler Unterlagen. Digital bereitgestellte Unterlagen, insbesondere über Download-Links oder Zugänge zu Online-Ablagen, werden nach vollständigem Zahlungseingang freigeschaltet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wurde ein Zugang bereits vor vollständiger Zahlung eingeräumt, kann er bei Zahlungsverzug nach erfolgloser Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen ausgesetzt werden. Der Abruf bereitgestellter Unterlagen berührt die Fälligkeit der Vergütung nicht.
7. Referenznutzung
7.1. Mit Vertragsabschluss stimmt der unternehmerische Kunde der Nutzung seines Firmennamens, Logos und einer Projektbeschreibung zu Referenzzwecken zu. Dies umfasst die Verwendung auf der Website, in Portfolios, Publikationen, Vorträgen sowie in Marketing- und Vertriebsunterlagen. Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Projektinhalte werden dabei nicht offengelegt.
7.2. Die Zustimmung kann jederzeit formlos per E-Mail an office@sophisticated-simplicity.com widerrufen werden. Nach Eingang des Widerrufs wird die Referenznutzung innerhalb von 30 Kalendertagen eingestellt; bereits gedruckte Materialien und bereits gehaltene Vorträge bleiben davon unberührt.
7.3. Gegenüber Verbrauchern sowie gegenüber Kunden, die natürliche Personen sind, erfolgt eine Referenznutzung nur nach gesonderter ausdrücklicher Einwilligung.
8. Entgelt und Zahlungsbedingungen
8.1. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
8.2. Die Vergütung wird im Vertrag festgelegt.
8.3. Wertsicherung. Bei Dauerschuldverhältnissen und Rahmenverträgen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten ist Sophisticated Simplicity berechtigt, die vereinbarten Entgelte einmal jährlich entsprechend der Veränderung des von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex (VPI 2020 oder eines an seine Stelle tretenden Index) anzupassen. Als Ausgangsbasis dient der für den Monat des Vertragsabschlusses veröffentlichte Indexwert. Die Anpassung wird dem Kunden mindestens vier Wochen im Voraus in Textform mitgeteilt. Gegenüber Verbrauchern sind Anpassungen nach unten in gleicher Weise vorzunehmen.
8.4. Reisekosten. Findet die Leistungserbringung außerhalb von Wien statt, trägt der Kunde die Reisekosten. Verrechnet werden nach Wahl von Sophisticated Simplicity ein Bahnticket 2. Klasse oder das amtliche Kilometergeld. Bei einer An- oder Abreise von mehr als drei Stunden oder bei Veranstaltungsbeginn vor 10:00 Uhr trägt der Kunde zusätzlich die Kosten einer Nächtigung in angemessener Kategorie. Reisezeit wird nicht gesondert verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
8.5. Die Rechnungssumme ist binnen 14 Kalendertagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug und spesenfrei fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Für Trainings, Workshops, Keynotes und Vorträge gelten die Bedingungen nach Punkt 5.3.
8.6. Bei Zahlungsverzug werden gegenüber Unternehmern Verzugszinsen von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verrechnet (§ 456 UGB). Gegenüber Verbrauchern betragen die Verzugszinsen 4 % p. a.
8.7. Gegenüber Unternehmern ist im Verzugsfall zusätzlich ein Pauschalbetrag von EUR 40,– je Betreibungsfall zu bezahlen (§ 458 UGB).
8.8. Betreibungskosten. Gegenüber Unternehmern hat der Kunde im Verzugsfall über den Pauschalbetrag nach Punkt 8.7 hinaus die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen zu ersetzen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen (§ 1333 Abs 2 ABGB). Dazu zählen insbesondere die Kosten eines beauftragten Inkassoinstituts im Rahmen der für Inkassoinstitute geltenden Höchstsätze sowie die Kosten anwaltlicher Mahnung. Der Pauschalbetrag nach Punkt 8.7 wird auf diese Kosten angerechnet.
Gegenüber Verbrauchern richtet sich der Ersatz von Betreibungskosten ausschließlich nach § 1333 Abs 2 ABGB. Eine darüber hinausgehende vertragliche Verpflichtung wird nicht begründet.
8.9. Leistungsverweigerungsrecht. Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung länger als 14 Kalendertage in Verzug, ist Sophisticated Simplicity nach erfolgloser Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten. Vereinbarte Termine verschieben sich in diesem Fall entsprechend.
8.10. Aufrechnung. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen aufzurechnen, außer diese wurden schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Einschränkung nicht für Forderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit stehen, sowie im Fall der Zahlungsunfähigkeit von Sophisticated Simplicity.
9. Rücktrittsrecht für Verbraucher
9.1. Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu (§ 11 FAGG). Die Frist beginnt bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses, jedoch nicht vor Erhalt dieser Rücktrittsbelehrung. Unterbleibt die Belehrung, verlängert sich die Rücktrittsfrist nach § 12 FAGG um zwölf Monate.
9.2. Zur Ausübung genügt eine eindeutige Erklärung per E-Mail an office@sophisticated-simplicity.com oder über das Formular unter www.sophisticated-simplicity.com/widerruf. Die Absendung innerhalb der Frist genügt.
9.3. Vorzeitiger Leistungsbeginn. Wünscht der Verbraucher, dass die Leistung bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnt, hat er dies ausdrücklich zu verlangen. Bei Beginn der Leistung auf sein Verlangen hat er im Fall des Rücktritts einen anteiligen Betrag für die bis dahin erbrachte Leistung zu zahlen (§ 16 FAGG). Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt das Rücktrittsrecht, wenn die Ausführung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers und seiner Kenntnisnahme vom Erlöschen des Rücktrittsrechts begonnen hat (§ 18 Abs 1 Z 11 FAGG).
9.4. Im Fall des Rücktritts werden geleistete Zahlungen unverzüglich, längstens binnen 14 Tagen, auf demselben Weg zurückerstattet, auf dem sie eingegangen sind.
9.5. Die Muster-Rücktrittsbelehrung und das Muster-Rücktrittsformular sind als Anhang Bestandteil dieser AGB.
10. Einsatz künstlicher Intelligenz und Datenschutz
10.1. Einsatz künstlicher Intelligenz. Sophisticated Simplicity arbeitet KI-gestützt und setzt für Leistungserbringung, Datenverarbeitung und Analyse künstliche Intelligenz ein. Die Verarbeitung erfolgt nach den Vorgaben der DSGVO. Mit Vertragsabschluss nimmt der Kunde den Einsatz zur Kenntnis.
10.2. Transparenzhinweis. Dokumente und Inhalte, die mit KI-Unterstützung entstanden sind, werden in Anlehnung an Art 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) gekennzeichnet. Die fachliche Prüfung und Freigabe erfolgt durch Sophisticated Simplicity.
10.3. Datenschutz und Geheimhaltung. Personenbezogene Daten werden nach den Vorgaben der DSGVO verarbeitet. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung unter www.sophisticated-simplicity.com/datenschutz. Jede Partei sichert der anderen zu, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse angemessen zu schützen und Dritten nicht zugänglich zu machen; diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus unbefristet. Soweit erforderlich, schließen die Parteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art 28 DSGVO ab.
10.4. Internationale KI-Werkzeuge. Im Rahmen ihrer Tätigkeit als CertifAIed Lead Assessor für IEEE 7000 und ISO 42001:2023 Lead Auditorin sowie in der Forschungsarbeit setzt Sophisticated Simplicity auch KI-Werkzeuge ein, die außerhalb der Europäischen Union betrieben werden. Über deren Einsatz wird der Kunde transparent informiert. Übermittlungen in Drittländer erfolgen auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission oder geeigneter Garantien nach Kapitel V DSGVO. Eine aktuelle Übersicht der eingesetzten Dienstleister und der jeweiligen Übermittlungsgrundlage ist in der Datenschutzerklärung unter www.sophisticated-simplicity.com/datenschutz veröffentlicht. In Trainings wird ausschließlich der compliance-orientierte Umgang mit diesen Werkzeugen demonstriert. Für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben bei eigenständiger Nutzung durch den Kunden ist dieser selbst verantwortlich; für Datenschutzverstöße des Kunden außerhalb des unmittelbaren Trainings- oder Beratungskontextes haftet Sophisticated Simplicity nicht, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
11. Gewährleistung und Haftung
11.1. Gewährleistung. Gegenüber Unternehmern trägt der Kunde die Beweislast für das Vorliegen von Mängeln; die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB ist ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen unverändert, bei digitalen Leistungen jene des VGG.
11.2. Rügeobliegenheit gegenüber Unternehmern. Der unternehmerische Kunde hat erkennbare Mängel einer Leistung binnen 14 Kalendertagen nach Leistungserbringung, verdeckte Mängel binnen 14 Kalendertagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Leistung als genehmigt.
11.3. Haftungsgrund. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht für Personenschäden, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und nicht gegenüber Verbrauchern bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt in jedem Fall unberührt. Gegenüber Verbrauchern ist ein Ausschluss oder eine Beschränkung der Haftung für Personenschäden sowie für Sachschäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen (§ 6 Abs 1 Z 9 KSchG).
11.4. Haftungsumfang. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, erwartete Ersparnisse, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen; dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
11.5. Haftungshöchstbetrag. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert des betroffenen Auftrags begrenzt, höchstens jedoch mit der Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung von Sophisticated Simplicity, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Bei Dauerschuldverhältnissen tritt an die Stelle des Auftragswerts das in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis geleistete Netto-Entgelt. Diese Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden und nicht gegenüber Verbrauchern.
11.6. Geltendmachung. Gegenüber Unternehmern sind Schadenersatzansprüche innerhalb eines Jahres ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber innerhalb von drei Jahren ab Leistungserbringung gerichtlich geltend zu machen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
12. Vertragsdauer, Kündigung und Änderungen
12.1. Vertragsende. Sofern nicht anders festgelegt, endet der Vertrag mit vollständiger Erfüllung.
12.2. Ordentliche Kündigung von Dauerschuldverhältnissen. Beratungs- und Begleitungsverträge, die auf unbestimmte Zeit oder als laufende Betreuung (Retainer) geschlossen werden, können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Bereits erbrachte Leistungen sind bis zum Wirksamwerden der Kündigung zu vergüten.
12.3. Außerordentliche Kündigung. Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei wesentlichen Vertragsverletzungen trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist. Liegt der wichtige Grund in der Sphäre des Kunden, hat Sophisticated Simplicity Anspruch auf das vereinbarte Entgelt abzüglich der infolge der Beendigung ersparten Aufwendungen und eines durch anderweitige Verwendung der frei gewordenen Kapazität tatsächlich erzielten Erwerbs.
12.4. Änderung dieser AGB. Bei Dauerschuldverhältnissen kann Sophisticated Simplicity diese AGB ändern, soweit dafür ein sachlicher Grund vorliegt. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei
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Änderungen der Gesetzeslage, der höchstgerichtlichen Rechtsprechung oder behördlicher Vorgaben,
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einem Wechsel oder einer Änderung der eingesetzten Dienstleister oder technischen Rahmenbedingungen,
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der Erweiterung oder Weiterentwicklung des Funktionsumfangs, sofern dem Kunden dadurch kein Nachteil entsteht,
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der Beseitigung von Regelungslücken, Unklarheiten oder Unwirksamkeiten.
Nicht auf diesem Weg geändert werden können die Hauptleistungspflichten, das Entgelt, die Vertragslaufzeit und die Haftungsregelungen; hierfür bedarf es einer ausdrücklichen Vereinbarung. Entgeltanpassungen richten sich ausschließlich nach Punkt 8.3.
Die Änderung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Die Mitteilung stellt die geänderten Bestimmungen im Wortlaut dar und weist gesondert auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf das Sonderkündigungsrecht hin. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamkeitszeitpunkt, gelten die Änderungen als angenommen. Widerspricht der Kunde, kann er das Vertragsverhältnis zum Wirksamkeitszeitpunkt kündigen; macht er davon keinen Gebrauch, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt.
13. Höhere Gewalt
13.1. Ereignisse höherer Gewalt befreien beide Parteien für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Epidemien und behördliche Maßnahmen, Krieg, Terror, Streik und Aussperrung, längerfristige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen sowie Ausfälle wesentlicher Vorleister, die auch bei zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden können.
13.2. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage, kann jede Partei den betroffenen Vertragsteil ohne Entschädigungspflicht beenden. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
13.3. Kann eine Präsenzveranstaltung aus Gründen höherer Gewalt nicht stattfinden, bieten die Parteien vorrangig einen Ersatztermin oder eine Durchführung im Online-Format an. Kommt keine Einigung zustande, entfällt die Zahlungspflicht für den nicht erbrachten Teil.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Bei Widerspruch zwischen Vertrag und diesen AGB geht der Vertrag vor. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
14.2. Eigentumsvorbehalt. Sämtliche übergebenen Unterlagen, Konzepte und Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Sophisticated Simplicity. Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung über.
14.3. Übertragung. Sophisticated Simplicity ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem
Vertrag im Zuge einer Gesamtrechtsnachfolge oder Umgründung auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen. Gegenüber Verbrauchern bedarf eine Vertragsübernahme mit schuldbefreiender Wirkung deren Zustimmung; Fälle der Gesamtrechtsnachfolge bleiben davon unberührt. Der Kunde bedarf für eine Übertragung seiner Rechte und Pflichten der schriftlichen Zustimmung von Sophisticated Simplicity.
14.4. Textform. Erklärungen, für die diese AGB Schriftlichkeit vorsehen, können auch in Textform, insbesondere per E-Mail, abgegeben werden, sofern nicht zwingend anderes gilt.
14.5. Abwerbeverbot. Der unternehmerische Kunde verpflichtet sich, während der Vertragsdauer und für zwölf Monate danach keine Mitarbeiter:innen oder ständigen freien Mitarbeiter:innen von Sophisticated Simplicity, die an der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen unmittelbar mitgewirkt haben, gezielt und aktiv abzuwerben. Nicht erfasst sind allgemeine, nicht an einzelne Personen gerichtete Stellenausschreibungen sowie Bewerbungen, die aus Eigeninitiative der betreffenden Person erfolgen. Die Verpflichtung besteht wechselseitig.
14.6. Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die Parteien vereinbaren an deren Stelle eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende wirksame Regelung. Gegenüber Verbrauchern tritt an die Stelle einer unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Regelung.
14.7. Erfüllungsort ist der Sitz von Sophisticated Simplicity.
14.8. Gegenüber Unternehmern ist ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Wien. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; insbesondere bleibt der allgemeine Gerichtsstand des Verbrauchers nach § 14 KSchG unberührt.
14.9. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Schutzbestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.
14.10. Alternative Streitbeilegung. Sophisticated Simplicity ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG) weder verpflichtet noch bereit.
